VERWALTUNGSRECHT
Die Kanzlei ist in der Lage, Kunden in allen Bereichen des kantonalen und eidgenössischen Verwaltungsrechts zu beraten und zu unterstützen, insbesondere in den Bereichen Baurecht, Raumplanung, öffentliches Beschaffungswesen, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht sowie Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen.
Im Bereich des Bauwesens erstreckt sich die Beratung sowohl auf Verfahren zur Erlangung einer Baubewilligung als auch auf den Schutz der Rechte von Nachbarn oder Dritten vor möglichen Rechtsverletzungen in diesem Bereich.
Die Rechtsberatung im spezifischen Bereich der Raumplanung erstreckt sich, insbesondere im Rahmen von Verfahren zur Annahme, Änderung und Überarbeitung von Flächennutzungsplänen und zur Annahme anderer Planungsmassnahmen.
Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens erstreckt sich die Beratung auf alle Phasen eines Vergabeverfahrens, von der Veröffentlichung der Ausschreibung über die Vergabeentscheidung bis hin zur Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten oder Lieferungen.
Im Bereich des Bauwesens erstreckt sich die Beratung sowohl auf Verfahren zur Erlangung einer Baubewilligung als auch auf den Schutz der Rechte von Nachbarn oder Dritten vor möglichen Rechtsverletzungen in diesem Bereich.
Die Rechtsberatung im spezifischen Bereich der Raumplanung erstreckt sich, insbesondere im Rahmen von Verfahren zur Annahme, Änderung und Überarbeitung von Flächennutzungsplänen und zur Annahme anderer Planungsmassnahmen.
Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens erstreckt sich die Beratung auf alle Phasen eines Vergabeverfahrens, von der Veröffentlichung der Ausschreibung über die Vergabeentscheidung bis hin zur Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten oder Lieferungen.