VERTRAGSRECHT
Die Kanzlei unterstützt ihre Kunden bei der Aushandlung und dem Abschluss sowie der Durchführung von Verträgen aller Art, die dem Schweizer Recht unterliegen.
Insbesondere berät die Kanzlei Kunden in allen Fragen des Arbeits- und Mietrechts, vom Abschluss von Verträgen bis zur Beilegung von Streitigkeiten aller Art in diesen Bereichen.
Insbesondere berät die Kanzlei Kunden in allen Fragen des Arbeits- und Mietrechts, vom Abschluss von Verträgen bis zur Beilegung von Streitigkeiten aller Art in diesen Bereichen.
GESELLSCHAFTS- UND HANDELSRECHT
Die Kanzlei berät ihre Kunden in allen Bereichen des Gesellschafts- und Handelsrechts, von der Gründung einer neuen Gesellschaft oder einer Zweigniederlassung über die Prüfung oder Erstellung von Verträgen aller Art bis hin zur Wahrung der Interessen einzelner Gesellschafter oder Aktionäre.
Im spezifischen Bereich der Gründung neuer Gesellschaften erstreckt sich die Beratung, insbesondere bei Neugründungen von Start-ups durch Jungunternehmer, auch auf eine Bewertung aller Möglichkeiten, die das schweizerische Recht bietet, unter Berücksichtigung der eventuellen Bedürfnisse und derjenigen, die mit der möglichen künftigen Entwicklung ihrer Geschäftstätigkeit zusammenhängen.
Im spezifischen Bereich der Gründung neuer Gesellschaften erstreckt sich die Beratung, insbesondere bei Neugründungen von Start-ups durch Jungunternehmer, auch auf eine Bewertung aller Möglichkeiten, die das schweizerische Recht bietet, unter Berücksichtigung der eventuellen Bedürfnisse und derjenigen, die mit der möglichen künftigen Entwicklung ihrer Geschäftstätigkeit zusammenhängen.
BANK- UND FINANZMARKTRECHT
Die Kanzlei berät in allen Bereichen des Bankenrechts, insbesondere im Bereich der Kredit- und Finanzierungsverträge, im Bereich der Finanzmarkttransaktionen und im Bereich der Beziehungen zu allen Schweizer Banken- und Finanzaufsichtsbehörden.